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Verschlusssachen, personenbezogene Daten, schutzbedürftige Informationen
Immer wieder lesen wir von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen – aber was ist das eigentlich genau?
Verschlusssachen (VS) sind von ihrer Darstellungsform unabhängige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse Geheimhaltungsbedürftig sind. Eine entsprechende Einstufung erfolgt i.d.R. durch die erstellende Dienststelle oder auf amtliche Veranlassung.
Verschlusssachen kennen vier Schutzklassen:
- VS – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)
- VS – Vertraulich (VS – Vertr.)
- Geheim (geh.)
- Streng Geheim (str. geh.)
Personenbezogene Daten (PersDat) sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Personenbezogene Daten kennen 3 Schutzklassen:
- PersDat 1
- PersDat 2
- PersDat 3
Sonstige schutzbedürftige Informationen (SchutzInfo) dienen der Erfüllung von Aufgaben einer Behörde und/oder zur Wahrung ihrer Interessen und ihres Ansehens und sind deswegen zu schützen, ohne dabei Verschlusssache oder personenbezogene Daten zu sein.
Solche Informationen sind z. B. logistische Daten, Haushaltsdaten, Planungsdaten, Betriebsdaten, Einsatzdaten.
Sonstige schutzbedürftige Informationen kennen 3 Schutzklassen:
- SchutzInfo 1
- SchutzInfo 2
- SchutzInfo 3
Was wann welcher Schutzklasse zugeordnet wird, gibt es hier in Kürze zu lesen.
