Post von GEZ, Parteien und Religionsgemeinschaften?

Woher haben die meine Adresse, ich bin doch grad erst umgezogen…” wird sich der Eine oder die Andere schon mal gedacht haben, wenn persönlich adressierte Post von Parteien, Religionsgemeinschaften oder sonstigen Organisationen ins Haus flattert, zu denen man aus gutem Grunde keinen Kontakt pflegt.

Grund sind die Meldegesetze (MeldeG) der Länder. Diese erlauben bzw. verpflichten Einwohnermeldeämter zu einer Herausgabe von Name, Vorname, Adresse, akademischem Grad u.s.w.

Eine Organisation, die sich selber wohl noch nicht ganz sicher ist, ob Sie unter die o.g. Kategorie “Partei” fällt, hat dazu vor einiger Zeit den #OptOutDay ausgerufen.

Hilfreich sind hierbei die zusammengestellten Formulare für einen einfachen Widerspruch bei seinem örtlichen Einwohnermeldeamt.

Hilfsweise sollte man dieses auch gleich für seine Kinder erledigen. Auf den bajuwarischen Formularen findet sich dazu noch folgende Passage, die man ggf. Handschriftlich in sein Formular übernehmen kann:

“Ich beantrage, dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten übermittelt werden. Diese Erklärung gilt auch für meine minderjährigen Kinder, soweit sie ebenfalls nicht der Religionsgemeinschaft angehören.”

In Bayern und Hessen geht das ganz noch etwas weiter. Im sog. ZEMA-Verfahren (Zentrale einfache Melderegisterauskunft) können ganze Adressketten gebildet werden, da hier persönlichen Daten über eine einzelne Person zusammengeführt werden, d.h. jegliche Adress- oder Namensänderung wird sofort ersichtlich.

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