Die ZEIT hat von Malte Spitz, MdB das Material von sechs Monaten Vorratsdatenspeicherung über ihn erhalten, dass er von der Telekom eingeklagt hatte. Daraus hat man all seine Bewegungen nachvollzogen und die Geodaten mit zusätzlichen frei verfügbaren Informationen (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) angereichert.
Hier gehts zur Auswertung der Daten.
“Woher haben die meine Adresse, ich bin doch grad erst umgezogen…” wird sich der Eine oder die Andere schon mal gedacht haben, wenn persönlich adressierte Post von Parteien, Religionsgemeinschaften oder sonstigen Organisationen ins Haus flattert, zu denen man aus gutem Grunde keinen Kontakt pflegt.
Grund sind die Meldegesetze (MeldeG) der Länder. Diese erlauben bzw. verpflichten Einwohnermeldeämter zu einer Herausgabe von Name, Vorname, Adresse, akademischem Grad u.s.w.
USB-Sticks, CD-R, eSATA-Platten – alles was es an mobilen Medien gibt, darf ab sofort nicht mehr im Umfeld des SIPRNET, dem gesicherten Netzwerk der Streitkräfte genutzt werden – das berichtet das DangerRoom-Blog von Wired.
Eine paradoxe Situation beim Schutz geistigen Eigentums ergibt sich durch die Patentanmeldung. Nach geltendem Recht sind alle Patentanträge nach Antragstellung 18 Monate lang öffentlich einsehbar und bieten dadurch statt dem eigentlich angestrebten Schutz der Idee auch eine wertvolle Informationsquelle, insbesondere für Wettbewerber aus Ländern mit schwachem oder kaum durchgesetztem Urheber- und Patentrecht[1].
[1] Heise online, Maschinenbauer patentieren aus Angst vor China weniger, http://www.heise.de/newsticker/Maschinenbauer-patentieren-aus-Angst-vor-China-weniger–/meldung/101217
“Aufklärung durch Kommunikationsüberwachung” klingt gut, wir sind ja eine aufgeklärte Gesellschaft. Nachrichtendienstlich bedeutet Aufklärung aber nichts anderes als Informationsgewinnung – und das nicht nur nm politischen und militärischen Bereichen, auch Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen sind zunehmend Ziel der Spionage.
Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz richten sich die Begehrlichkeiten der Nachrichtendienste aber „nicht nur auf Großkonzerne, sondern auch auf eine Vielzahl innovativer klein- und mittelständischer Unternehmen“:
Wie u.a. Datenschutzalltag berichtet, soll zum IT-Gipfel der Bundesregierung am kommenden Dienstag die Internetwirtschaft einen Datenschutz-Kodex vorlegen, gleichzeitig hält man in den USA eine staatliche Regulierung anstelle einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft für angemessener – wohl aus guter Erfahrung… mehr bei Datenschutzalltag, dessen Twitterfeed ich auch allgemein empfehlen möchte.
Immer wieder lesen wir von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen – aber was ist das eigentlich genau?
Verschlusssachen (VS) sind von ihrer Darstellungsform unabhängige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse Geheimhaltungsbedürftig sind. Eine entsprechende Einstufung erfolgt i.d.R. durch die erstellende Dienststelle oder auf amtliche Veranlassung.
Verschlusssachen kennen vier Schutzklassen:
- VS – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)
Judikative und Exekutive sind immer schnell dabei, wenn es um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung geht. Um so interessanter zu lesen, wie vertrauensvoll man bei der Berliner Polizei unter Kollegen ist, wenn es um die eigenen Daten geht:
Dass die Beamten in Berlin nun immerhin die Wahl haben sollen, statt ihres Namens ein Schild mit einer Nummer zu tragen, beruhigt die GdP kaum. “Wir haben in Berlin 20.000 Polizeibeschäftigte, die alle den Zugriff auf die Nummern haben”, sagt Eisenreich der Süddeutschen. “Das können Sie gar nicht kontrollieren.”