Die ZEIT hat von Malte Spitz, MdB das Material von sechs Monaten Vorratsdatenspeicherung über ihn erhalten, dass er von der Telekom eingeklagt hatte. Daraus hat man all seine Bewegungen nachvollzogen und die Geodaten mit zusätzlichen frei verfügbaren Informationen (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) angereichert.
“Woher haben die meine Adresse, ich bin doch grad erst umgezogen…” wird sich der Eine oder die Andere schon mal gedacht haben, wenn persönlich adressierte Post von Parteien, Religionsgemeinschaften oder sonstigen Organisationen ins Haus flattert, zu denen man aus gutem Grunde keinen Kontakt pflegt.
Grund sind die Meldegesetze (MeldeG) der Länder. Diese erlauben bzw. verpflichten Einwohnermeldeämter zu einer Herausgabe von Name, Vorname, Adresse, akademischem Grad u.s.w.
Immer wieder lesen wir von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen – aber was ist das eigentlich genau?
Verschlusssachen (VS) sind von ihrer Darstellungsform unabhängige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse Geheimhaltungsbedürftig sind. Eine entsprechende Einstufung erfolgt i.d.R. durch die erstellende Dienststelle oder auf amtliche Veranlassung.
Verschlusssachen kennen vier Schutzklassen:
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