USB-Sticks, CD-R, eSATA-Platten – alles was es an mobilen Medien gibt, darf ab sofort nicht mehr im Umfeld des SIPRNET, dem gesicherten Netzwerk der Streitkräfte genutzt werden – das berichtet das DangerRoom-Blog von Wired.
Neben gesetzlichen Vorschriften wie dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und dem Aktiengesetz (AktG), das Vorstände von Aktiengesellschaften zur Einführung von Frühwarnsystemen verpflichtet[1], gibt es im Handelsgesetzbuch ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, nachdem der Geschäftsbericht „auch auf die Risiken der künftigen Entwicklungen einzugehen hat“[2]
Viele Organisationen nutzen die Möglichkeit zur strengen Regelmentierung von Passwörtern. Mindestlänge, Großbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen, Ablaufdatum – all das wird munter konfiguriert und den Benutzern aufgedrängt. (Vgl. Dilbert vom 10.9.2005)
Aber mit welchen Folgen?
Natürlichen Bedrohungen der Informationssicherheit sind in erster Linie Naturkatastrophen und höhere Gewalt: Feuer, Sturm, Regen und Schneefall. Dass auch Hitze dazugezählt werden muss, wird erst auf den zweiten Blick offensichtlich. All diese Faktoren haben in ihren primären Folgen in der Regel Einfluss auf das Schutzziel Verfügbarkeit – solange das Gebäude selber nicht betroffen ist, sind es Energie-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die beschädigt werden. Darüber hinaus ist ein Ausfall ebendieser Versorgungsinfrastrukturen durch höhere Gewalt möglich.
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